Ergänzung der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließlich für die Wespen- und Hornissenfachberatung
durch die Imkerei Staskiewitz, Am Sülzberg 12, 63857 Waldaschaff
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Imkerei Staskiewitz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Beratungsleistungen, Artenschutzprüfungen, Umsiedlungen sowie die Bekämpfung (Vernichtung) von Wespen- und Hornissennestern. Durch die erste Ersteinschätzung bzw. Beratung werden diese AGBs durch den Auftraggeber akzeptiert.
2. Vertragsgegenstand & Naturschutz
- Artenschutz: Hornissen sowie bestimmte Wespenarten stehen unter besonderem Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
- Beratungspflicht: Eine Umsiedlung oder Vernichtung erfolgt erst nach einer fachkundigen Begutachtung vor Ort und – falls gesetzlich erforderlich – nach Einholung der entsprechenden Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde.
- Eingriffsvorbehalt: Der Auftragnehmer behält sich vor, Maßnahmen abzulehnen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen oder ökologisch nicht vertretbar sind.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Telefonische Ersteinschätzung bzw. Ersteinschätzung per WhatsApp oder E-Mail sind nach der aktuellen Preisliste kostenlos. Sofern diese nicht den üblichen Aufwad einer Ersteinschätzung übersteigen.
- Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. der aktuellen Preisliste.
- Anfahrtskosten und Beratungsgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn eine Umsiedlung oder Vernichtung aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht durchgeführt werden kann.
- Zahlung ist unmittelbar nach Ausführung der Arbeiten und Rechnungsstellung, spätestens jedoch nach 10 Tagen per Banküberweisung fällig.
- Anzahlungsregelung: Übersteigt die voraussichtliche Netto-Rechnungssumme (laut Angebot) den Betrag von 500,00 €, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Angebotssumme zu verlangen. Der Beginn der Arbeiten (bzw. die Beantragung von Genehmigungen) erfolgt in diesem Fall erst nach Zahlungseingang.
- Zeitabrechnung erfolgt im vollen 15 Minutentakt. Dies betrifft sowohl Kommunikation per Mail, Telefon, Handy als auch Beratungen vor Ort.
4. Besonderes Ausfallhonorar (Umfahrungsschutz)
Da die Fachberatung und Angebotserstellung einen wesentlichen Teil der fachlichen Expertise und des Zeitaufwands darstellen, gilt folgende Vereinbarung: Hinweis: Sollte der Auftrag zur Umsiedlung oder Vernichtung nach erfolgter Beratung und Angebotserstellung durch den Auftragnehmer an einen Dritten (andere Firma / Dienstleister) vergeben werden, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Angebotssumme fällig. Dies gilt als Entschädigung für die erbrachte Planungsleistung, die fachliche Beurteilung und die Reservierung von Kapazitäten. Siehe auch 7.Rücktritt
5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Zugang zum Nest (Leitern, Gerüste, Dachzugang) gefahrlos möglich ist.
- Haustiere und unbeteiligte Personen sind während der Maßnahmen vom Einsatzort fernzuhalten.
6. Gewährleistung und Haftung
- Erfolgsgarantie: Bei einer Vernichtung wird der Erfolg für das behandelte Nest garantiert. Eine Neubesiedlung an anderer Stelle des Gebäudes durch andere Völker kann nicht ausgeschlossen werden.
- Haftungsbeschränkung: Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für bauliche Schäden, die zur Erreichung des Nestes unumgänglich sind (z. B. Öffnen von Verkleidungen), wird keine Haftung übernommen, sofern dies vorab kommuniziert wurde. Eine Haftungsausschlusserklärung wird von den Arbeiten an den Auftraggeber zur Unterzeichnung ausgehändigt und ist Bestandteil des Vertrages. Diese Erklärung kann auch direkt auf der Homepage der Imkerei Staskiewitz eingesehen und heruntergeladen werden.
7. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Auftragsausführung durch den Kunden ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach werden die Angebotskosten in Höhe 50%, als Ausfallszahlung, in Rechnung gestellt.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Waldaschaff 01.01.2026